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Ihr Versicherungsmakler Bonn!
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Mathias
Büscher
Kuchenheimer Straße 77
53881 Euskirchen
Telefon: 02251 9880810
Telefax: 02251 9880819
E-Mail: m[.]buescher[@]fina4you[.]de
Internet: www.versicherungs-makler-bonn.de
Steuer-ID: 48 186 579 030
Status: Versicherungsmakler nach §34 d
Oben benannter Versicherungsmakler hat von der zuständigen IHK die vorgeschriebene Gewerbeerlaubnis
erhalten und ist dieser entsprechend im
Vermittlerregister als Versicherungsmakler
nach §34d Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung)
eingetragen.
Überprüfen können Sie diesen Eintrag unter:
www.vermittlerregister.org
Der Eintrag befindet unter folgender Nummer: D-MAOU-0I0H0-38.
Oben benannter Versicherungsmakler unterhält gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Allianz eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden.
Versicherungsgesellschaft: Allianz Versicherung AG
Versicherungsscheinnummer: GHV
30/0450/5012989/490
Oben benannter Versicherungsmakler hält keine direkte oder
indirekte Beteiligung von über 10% an
den Stimmrechten oder am Kapital eines
Versicherungsunternehmens.
Kein
Versicherungsunternehmen oder
Mutterunternehmen eines
Versicherungsunternehmens hält eine
direkte oder indirekte Beteiligung von
über 10% an den Stimmrechten oder am
Kapital des oben benannten
Versicherungsmaklers.
Auf die, durch den oben benannten Versicherungsmakler
vermittelten Versicherungsverhältnisse findet, soweit nichts anderes vereinbart wurde, das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
Die für Ihre Beschwerden zuständige
Aufsichtsbehörde ist die
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich: Versicherungen,
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn
Darüber hinaus können Sie sich bei Beschwerden auch an einen außergerichtlichen Streitschlichter wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach: 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Ombudsfrau der privaten Bausparkassen,
Postfach 30 30 79, 10730 Berlin
www.bausparkassen.de
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Etwas zur Geschichte Versicherungsmaklers:
Seit dem Aufkommen der modernen
Versicherungswirtschaft am Ende des
Mittelalters und zu Beginn der Renaissance
in der oberitalenischen See- und
Handelsstädten wirkten Versicherungsmakler
bei der Zusammenführung der Parteien und der
Abfassung der Verträge mit. Da es noch keine
einheitlichen genormten Bedingungen gab,
mussten die Policen als das
Leistungsversprechen des Versicherers - und
dies auch in der Bedeutung des Wortes -
individuell aufgesetzt und formuliert
werden. Normalerweise wurden die Verträge
sogar notariell beurkundet, woran zu sehen
war, wie wichtig sie genommen wurden. Die
Versicherer, welche die Risiken übernahmen
waren damals zunächst Einzelkaufleute. Sie
betrieben die Versicherungsgeschäfte neben
ihrer eigentlichen Tätigkeit, z.B. als
Reeder, Frachtführer, Geldwechsler oder
Bankiers. Auf der Assekuranz spezialisierte
Unternehmen in Form von
Versicherungsgesellschaften gab es noch
nicht; sie kamen erst später auf. Wirkliche
Professionalität auf dem Gebiet der
Versicherungen besaßen nur
Versicherungsmakler. Daher bestand ihre
Aufgabe nicht in der eigentlichen
Vermittlung, also dem Zusammenbringen der
Vertragspartner, sondern auch in der
Abfassung der Verträge und dem Schreiben der
Policen. Ihnen oblag es, die Geschäfte
organisatorisch, wirtschaftlich und
juristisch abzuwickeln und dabei beide
Seiten, denen die sachliche Beherrschung der
Materie fehlte, fachkundig zu beraten. Mit
der Seeversicherung kam der
Versicherungsmakler als neuer Berufsstand
und Unternehmertyp über Spanien nach
England, wo sich vor allem London zu einem
wichtigen Versicherungsplatz entwickelte,
und von dort die Niederlande. Hier ist auch
dann auch unser heutiger Begriff Makler
entstanden. Er leitet sich von dem
holländischen Wort "makelaar" ab, das ganz
einfach "Macher" bedeutet. Der
Versicherungsmakler machte das
Versicherungsgeschäft, indem er die Parteien
zueinander brachte und auch die Verträge
inhaltlich gestaltete. In dieser Form fand
das Versicherungswesen von Holland aus
seinen Weg nach Hamburg. Die ersten Policen
wurden hier gegen Ende des 16. Jahrhunderts
in niederländischer Sprache geschrieben -
unter Mitwirkung von Maklern. Auch seine
Bezeichnung wurde aus dem Holländischen
übernommen. Als die Hamburgische
Assekuranz-und Havarei - Ordnung 1731
schließlich die Verwendung der
niederländischen Sprache bei der Abfassung
der Versicherungsverträge verbot, behielt
man das niederländische Wort Makler, das
sich offensichtlich eingebürgert hatte, ohne
Bedenken bei.Auch in Hamburg waren die
Versicherer zunächst Einzelkaufleute in
Gestalt der sogenannten Assekuradeure. Mit
dem Aufkommen der ersten
Versicherungsgesellschaften ( Anm. : Gemeint
sind gewinnorientierte Verbünde; nicht die
Gegenseitigkeitsvereine, die z.T. weit vor
dem Mittelalter als sogenannte Witwen-,
Waisen-, Kapitänskassen, Arm- und
Beingilden, Zunft- und auch als Feuerkassen
dem Mitgliederwohl gegen Beitragszahlung
dienten. Die urursprüngliche Form des
Versicherungswesens liegt im seit
Menschengedenken bestehenden familiären und
dörflichen Gemeinwesen, durch Unterstützung
von in Not geratenen, sei es durch
Naturalien oder Arbeitsleistung ) in der
Hansestadt gegen Ende des 18. Jahrhunderts
ging die Bedeutung des Versicherungsmaklers
zurück, da die Unternehmen in der Lage
waren, das Versicherungsgeschäft selbst zu
betreiben.Der Versicherungsmakler blieb
jedoch gerade an den Seeplätzen der Betreuer
der Interessenten und späteren Versicherten,
die zu seinen Kunden wurden. Der Hamburger
Rechtslehrer Reuter hat in diesem
Zusammenhang mit Recht davon gesprochen,
dass der Versicherungsmakler Bundesgenosse
des Versicherten ist. Daher steht die
Beratung des Versicherungsmaklers
traditionell im Vordergrund seiner
Tätigkeit.Anders ist die Entwicklung im
Binnenland verlaufen. Das Aufblühen der
Wirtschaft und das steigende
Nationalbewusstsein nach dem napoleonischen
Krieg ließ nicht nur ein ständig wachsendes
Bedürfnis nach Versicherungsschutz, sondern
auch einheimische Versicherungsunternehmen
in allen Deutschen Landesteilen entstehen.
Am Anfang handelte es sich um reine
Spezialgesellschaften, die entweder die
Feuer- oder Lebensversicherung betrieben.
Man kannte damals noch kein Massengeschäft.
Versichert wurden damals nur gewerbliche und
industrielle Risiken, nicht der private
Hausrat. Die Lebensversicherung leistete nur
in Todesfall und war weiten Teilen der
Bevölkerung bis zum Ende des 19.
Jahrhunderts verschlossen. Demgemäß war den
Gesellschaften die Akquisition von
Versicherungen fremd. Sie bedienten sich für
den Kontakt zu den
Versicherungsinteressenten an Ort und Stelle
sogenannter Repräsentanten, die im
Hauptberuf Bankiers, Großhändler oder
sonstige Unternehmer und auch unter
Umständen wohlhabende Privatiers waren.
Dieser Personenkreis drängte sich den Kunden
nicht auf. Er besuchte sie grundsätzlich
auch nicht, es sei denn, dass sich ein
Interessent bereit erklärte, die
Kosten für Pferd und Kutsche zu übernehmen.
Diese Situation änderte sich grundlegend
um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Zu dieser
Zeit wurden zahlreiche neue
Versicherungsgesellschaften errichtet und
neben den klassischen Sparten der Feuer-und
Lebensversicherung zusätzliche
Versicherungszweige eingeführt. Damit begann
ab 1860 der Wettbewerb unter den
Versicherungsunternehmen und der Kampf um
den Kunden. Jetzt wurden erstmals
hauptberufliche Agenten eingesetzt, deren
Existenz die Vermittlung von Versicherungen
war und die im Gegensatz zum
Versicherungsmakler wirtschaftlich auf der
Seite des Versicherers standen, die sie mit
dieser Aufgabe betraut hatten.Seit dem Ende
des 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts
hielt der Berufsstand des
Versicherungsmakler von den Seeplätzen aus
ganz allmählich Einzug im Binnenland.
Kennzeichnend ist die Tatsache, dass der
BUNDESVERBAND Deutscher Versicherungsmakler
im Jahre 1918 als Verein Hamburger
Versicherungsmakler gegründet worden ist und
erst später die Bezeichnung Verein Deutscher
Versicherungsmakler e.V. annahm. Bedeutende
und namhafte Vers. Maklerunternehmen sind
dann während der zwanziger Jahre und nach
dem zweiten Weltkrieg auch in Süddeutschland
errichtet worden.Erstmals seit 1991 durch
die EU-Vermittlerrichtlinie vom Europäischen
Parlament verabschiedet, sind die
Mitgliedsstaaten angehalten diese Verordnung
in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet
seit Mai 2007 muss jeder der Versicherungen
vermitteln will, eine ausreichende
Qualifikation, Zuverlässigkeit, eine
Vermögensschadenshaftpflicht und die
Registrierung bei der Industrie- und
Handelskammer nachweisen. |
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