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FotoMathias Büscher
Kuchenheimer Straße 77
53881 Euskirchen


Telefon: 02251 9880810
Telefax: 02251 9880819
E-Mail: m[.]buescher[@]fina4you[.]de
Internet: www.versicherungs-makler-bonn.de


Steuer-ID: 48 186 579 030
Status: Versicherungsmakler nach §34 d


Oben benannter Versicherungsmakler hat von der zuständigen IHK die vorgeschriebene Gewerbeerlaubnis erhalten und ist dieser entsprechend im Vermittlerregister als Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) eingetragen.

Überprüfen können Sie diesen Eintrag unter: www.vermittlerregister.org
Der Eintrag befindet unter folgender Nummer: D-MAOU-0I0H0-38.


Oben benannter Versicherungsmakler unterhält gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Allianz eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden.

Versicherungsgesellschaft:           Allianz Versicherung AG
Versicherungsscheinnummer:       GHV 30/0450/5012989/490


Oben benannter Versicherungsmakler hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des oben benannten Versicherungsmaklers.


Auf die, durch den oben benannten Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsverhältnisse findet, soweit nichts anderes vereinbart wurde, das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


Die für Ihre Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich: Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

Darüber hinaus können Sie sich bei Beschwerden auch an einen außergerichtlichen Streitschlichter wenden:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach: 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 79, 10730 Berlin
www.bausparkassen.de






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Etwas zur Geschichte Versicherungsmaklers:

Seit dem Aufkommen der modernen Versicherungswirtschaft am Ende des Mittelalters und zu Beginn der Renaissance in der oberitalenischen See- und Handelsstädten wirkten Versicherungsmakler bei der Zusammenführung der Parteien und der Abfassung der Verträge mit. Da es noch keine einheitlichen genormten Bedingungen gab, mussten die Policen als das Leistungsversprechen des Versicherers - und dies auch in der Bedeutung des Wortes - individuell aufgesetzt und formuliert werden. Normalerweise wurden die Verträge sogar notariell beurkundet, woran zu sehen war, wie wichtig sie genommen wurden. Die Versicherer, welche die Risiken übernahmen waren damals zunächst Einzelkaufleute. Sie betrieben die Versicherungsgeschäfte neben ihrer eigentlichen Tätigkeit, z.B. als Reeder, Frachtführer, Geldwechsler oder Bankiers. Auf der Assekuranz spezialisierte Unternehmen in Form von Versicherungsgesellschaften gab es noch nicht; sie kamen erst später auf. Wirkliche Professionalität auf dem Gebiet der Versicherungen besaßen nur Versicherungsmakler. Daher bestand ihre Aufgabe nicht in der eigentlichen Vermittlung, also dem Zusammenbringen der Vertragspartner, sondern auch in der Abfassung der Verträge und dem Schreiben der Policen. Ihnen oblag es, die Geschäfte organisatorisch, wirtschaftlich und juristisch abzuwickeln und dabei beide Seiten, denen die sachliche Beherrschung der Materie fehlte, fachkundig zu beraten. Mit der Seeversicherung kam der Versicherungsmakler als neuer Berufsstand und Unternehmertyp über Spanien nach England, wo sich vor allem London zu einem wichtigen Versicherungsplatz entwickelte, und von dort die Niederlande. Hier ist auch dann auch unser heutiger Begriff Makler entstanden. Er leitet sich von dem holländischen Wort "makelaar" ab, das ganz einfach "Macher" bedeutet. Der Versicherungsmakler machte das Versicherungsgeschäft, indem er die Parteien zueinander brachte und auch die Verträge inhaltlich gestaltete. In dieser Form fand das Versicherungswesen von Holland aus seinen Weg nach Hamburg. Die ersten Policen wurden hier gegen Ende des 16. Jahrhunderts in niederländischer Sprache geschrieben - unter Mitwirkung von Maklern. Auch seine Bezeichnung wurde aus dem Holländischen übernommen. Als die Hamburgische Assekuranz-und Havarei - Ordnung 1731 schließlich die Verwendung der niederländischen Sprache bei der Abfassung der Versicherungsverträge verbot, behielt man das niederländische Wort Makler, das sich offensichtlich eingebürgert hatte, ohne Bedenken bei.Auch in Hamburg waren die Versicherer zunächst Einzelkaufleute in Gestalt der sogenannten Assekuradeure. Mit dem Aufkommen der ersten Versicherungsgesellschaften ( Anm. : Gemeint sind gewinnorientierte Verbünde; nicht die Gegenseitigkeitsvereine, die z.T. weit vor dem Mittelalter als sogenannte Witwen-, Waisen-, Kapitänskassen, Arm- und Beingilden, Zunft- und auch als Feuerkassen dem Mitgliederwohl gegen Beitragszahlung dienten. Die urursprüngliche Form des Versicherungswesens liegt im seit Menschengedenken bestehenden familiären und dörflichen Gemeinwesen, durch Unterstützung von in Not geratenen, sei es durch Naturalien oder Arbeitsleistung ) in der Hansestadt gegen Ende des 18. Jahrhunderts ging die Bedeutung des Versicherungsmaklers zurück, da die Unternehmen in der Lage waren, das Versicherungsgeschäft selbst zu betreiben.Der Versicherungsmakler blieb jedoch gerade an den Seeplätzen der Betreuer der Interessenten und späteren Versicherten, die zu seinen Kunden wurden. Der Hamburger Rechtslehrer Reuter hat in diesem Zusammenhang mit Recht davon gesprochen, dass der Versicherungsmakler Bundesgenosse des Versicherten ist. Daher steht die Beratung des Versicherungsmaklers traditionell im Vordergrund seiner Tätigkeit.Anders ist die Entwicklung im Binnenland verlaufen. Das Aufblühen der Wirtschaft und das steigende Nationalbewusstsein nach dem napoleonischen Krieg ließ nicht nur ein ständig wachsendes Bedürfnis nach Versicherungsschutz, sondern auch einheimische Versicherungsunternehmen in allen Deutschen Landesteilen entstehen. Am Anfang handelte es sich um reine Spezialgesellschaften, die entweder die Feuer- oder Lebensversicherung betrieben. Man kannte damals noch kein Massengeschäft. Versichert wurden damals nur gewerbliche und industrielle Risiken, nicht der private Hausrat. Die Lebensversicherung leistete nur in Todesfall und war weiten Teilen der Bevölkerung bis zum Ende des 19. Jahrhunderts verschlossen. Demgemäß war den Gesellschaften die Akquisition von Versicherungen fremd. Sie bedienten sich für den Kontakt zu den Versicherungsinteressenten an Ort und Stelle sogenannter Repräsentanten, die im Hauptberuf Bankiers, Großhändler oder sonstige Unternehmer und auch unter Umständen wohlhabende Privatiers waren. Dieser Personenkreis drängte sich den Kunden nicht auf. Er besuchte sie grundsätzlich auch nicht, es sei denn, dass sich ein Interessent bereit erklärte, die Kosten für Pferd und Kutsche zu übernehmen. Diese Situation änderte sich grundlegend um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit wurden zahlreiche neue Versicherungsgesellschaften errichtet und neben den klassischen Sparten der Feuer-und Lebensversicherung zusätzliche Versicherungszweige eingeführt. Damit begann ab 1860 der Wettbewerb unter den Versicherungsunternehmen und der Kampf um den Kunden. Jetzt wurden erstmals hauptberufliche Agenten eingesetzt, deren Existenz die Vermittlung von Versicherungen war und die im Gegensatz zum Versicherungsmakler wirtschaftlich auf der Seite des Versicherers standen, die sie mit dieser Aufgabe betraut hatten.Seit dem Ende des 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts hielt der Berufsstand des Versicherungsmakler von den Seeplätzen aus ganz allmählich Einzug im Binnenland. Kennzeichnend ist die Tatsache, dass der BUNDESVERBAND Deutscher Versicherungsmakler im Jahre 1918 als Verein Hamburger Versicherungsmakler gegründet worden ist und erst später die Bezeichnung Verein Deutscher Versicherungsmakler e.V. annahm. Bedeutende und namhafte Vers. Maklerunternehmen sind dann während der zwanziger Jahre und nach dem zweiten Weltkrieg auch in Süddeutschland errichtet worden.Erstmals seit 1991 durch die EU-Vermittlerrichtlinie vom Europäischen Parlament verabschiedet, sind die Mitgliedsstaaten angehalten diese Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet seit Mai 2007 muss jeder der Versicherungen vermitteln will, eine ausreichende Qualifikation, Zuverlässigkeit, eine Vermögensschadenshaftpflicht und die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer nachweisen.
 
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